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VGH Hessen, 25.01.2018 - 4 B 2222/17.N |
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- VGH Hessen, 10.05.2012 - 4 C 841/11
Regionalplan - Vorranggebiete für Windenergienutzung
Auszug aus VGH Hessen, 25.01.2018 - 4 B 2222/17
Ziele der Raumordnung im Sinne des § 3 Nr. 2 ROG haben den Charakter von Außenrechtsvorschriften (vgl. Urteile des Senats vom 17. März 2011 - 4 C 883/10.N -, BauR 2012, 459 und vom 10. Mai 2012 - 4 C 841/11.N -, BRS 79 Nr. 5).Gleiches gilt für die Antragstellerin als Selbstverwaltungskörperschaft, denn sie ist aufgrund des Anpassungsgebotes nach § 1 Abs. 4 BauGB verpflichtet, ihre gemeindliche Bauleitplanung den Zielen der Raumordnung anzupassen (Urteil des Senats vom 10. Mai 2012 - 4 C 841/11 .N -, BRS 79 Nr. 5).
Die Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung als Ziel der Raumordnung ist von der Antragstellerin gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 ROG zu beachten, so dass sie als Behörde antragsbefugt ist (vgl. Urteil des Senats vom 10. Mai 2012 - 4 C 841/11.N -, a.a.O.).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts reicht es insoweit aus, dass die Gemeinde durch die bindenden Ziele der Raumordnung gehindert ist, Darstellungen in einem Flächennutzungsplan oder Festsetzungen in einem Bebauungsplan rechtswirksam zu erlassen, die den Zielen der Raumordnung widersprechen (vgl. Urteil des Senats vom 10. Mai 2012 - 4 C 841/11.N -, a.a.O.).
- BVerwG, 26.04.2007 - 4 CN 3.06
Flächennutzungsplan; Darstellung von Konzentrationsflächen; Standortplanung für …
Auszug aus VGH Hessen, 25.01.2018 - 4 B 2222/17
Dem kann nicht entgegengehalten werden, dass die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Zusammenhang mit der Statthaftigkeit eines Normenkontrollverfahrens nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO davon ausgeht, dass die Darstellung von Konzentrationszonen im einem Flächennutzungsplan nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB unmittelbare Außenwirkung entfaltet und mithin eine einem Bebauungsplan vergleichbare Funktion erfüllt, soweit darin der Wille der Gemeinde zum Ausdruck kommt, dass mit der Ausweisung von Positivflächen für privilegierte Nutzungen nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erreicht werden sollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 -, juris; Urteil vom 26. April 2007 - 4 CN 3.06 -, BVerwGE 128, 382 und Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 4 BN 16.08 -, BauR 2009, 475; Urteil vom 31. Januar 2013 - 4 CN 1.12 -, BVerwGE 146, 40 und Beschluss vom 24. März 2015 - 4 BN 31.13 -, juris). - BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01
Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt; …
Auszug aus VGH Hessen, 25.01.2018 - 4 B 2222/17
Dem kann nicht entgegengehalten werden, dass die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Zusammenhang mit der Statthaftigkeit eines Normenkontrollverfahrens nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO davon ausgeht, dass die Darstellung von Konzentrationszonen im einem Flächennutzungsplan nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB unmittelbare Außenwirkung entfaltet und mithin eine einem Bebauungsplan vergleichbare Funktion erfüllt, soweit darin der Wille der Gemeinde zum Ausdruck kommt, dass mit der Ausweisung von Positivflächen für privilegierte Nutzungen nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erreicht werden sollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 -, juris; Urteil vom 26. April 2007 - 4 CN 3.06 -, BVerwGE 128, 382 und Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 4 BN 16.08 -, BauR 2009, 475; Urteil vom 31. Januar 2013 - 4 CN 1.12 -, BVerwGE 146, 40 und Beschluss vom 24. März 2015 - 4 BN 31.13 -, juris).
- BVerwG, 31.01.2013 - 4 CN 1.12
Normenkontrolle; Statthaftigkeit; planwidrige Regelungslücke; Lückenschluss; …
Auszug aus VGH Hessen, 25.01.2018 - 4 B 2222/17
Dem kann nicht entgegengehalten werden, dass die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Zusammenhang mit der Statthaftigkeit eines Normenkontrollverfahrens nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO davon ausgeht, dass die Darstellung von Konzentrationszonen im einem Flächennutzungsplan nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB unmittelbare Außenwirkung entfaltet und mithin eine einem Bebauungsplan vergleichbare Funktion erfüllt, soweit darin der Wille der Gemeinde zum Ausdruck kommt, dass mit der Ausweisung von Positivflächen für privilegierte Nutzungen nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erreicht werden sollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 -, juris; Urteil vom 26. April 2007 - 4 CN 3.06 -, BVerwGE 128, 382 und Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 4 BN 16.08 -, BauR 2009, 475; Urteil vom 31. Januar 2013 - 4 CN 1.12 -, BVerwGE 146, 40 und Beschluss vom 24. März 2015 - 4 BN 31.13 -, juris). - BVerwG, 30.01.2003 - 4 CN 14.01
Straßenplanung durch Bebauungsplan; Ziele der Regionalplanung; Anpassungsgebot; …
Auszug aus VGH Hessen, 25.01.2018 - 4 B 2222/17
Dies hat das Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit einem Konflikt zwischen dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB und dem Anpassungsgebot nach § 1 Abs. 4 BauGB entschieden (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2003 - 4 CN 14.01 -, juris Rdnr. 19). - BVerwG, 23.10.2008 - 4 BN 16.08
Statthaftigkeit des Normenkontrollantrags hinsichtlich eines Flächennutzungsplans …
Auszug aus VGH Hessen, 25.01.2018 - 4 B 2222/17
Dem kann nicht entgegengehalten werden, dass die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Zusammenhang mit der Statthaftigkeit eines Normenkontrollverfahrens nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO davon ausgeht, dass die Darstellung von Konzentrationszonen im einem Flächennutzungsplan nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB unmittelbare Außenwirkung entfaltet und mithin eine einem Bebauungsplan vergleichbare Funktion erfüllt, soweit darin der Wille der Gemeinde zum Ausdruck kommt, dass mit der Ausweisung von Positivflächen für privilegierte Nutzungen nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erreicht werden sollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 -, juris; Urteil vom 26. April 2007 - 4 CN 3.06 -, BVerwGE 128, 382 und Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 4 BN 16.08 -, BauR 2009, 475; Urteil vom 31. Januar 2013 - 4 CN 1.12 -, BVerwGE 146, 40 und Beschluss vom 24. März 2015 - 4 BN 31.13 -, juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2008 - 7 B 1743/07
Außervollzugsetzung eines Bebauungsplanes
Auszug aus VGH Hessen, 25.01.2018 - 4 B 2222/17
Ein solcher ist vielmehr nur dann zu bejahen, wenn die Verwirklichung des angegriffenen Zielfestlegung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht eine schwerwiegende Beeinträchtigung rechtlich geschützter Positionen des jeweiligen Antragstellers konkret erwarten lässt (…vgl. Ziekow in Sodan/Ziekow, a.a.O., § 47 Rdnr. 394; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. Januar 2008 - 7 B 1743/07.NE -, juris). - BVerwG, 24.03.2015 - 4 BN 31.13
Änderung des Flächennutzungsplans nach dem Lösen von Gesteinsmaterial in einem …
Auszug aus VGH Hessen, 25.01.2018 - 4 B 2222/17
Dem kann nicht entgegengehalten werden, dass die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Zusammenhang mit der Statthaftigkeit eines Normenkontrollverfahrens nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO davon ausgeht, dass die Darstellung von Konzentrationszonen im einem Flächennutzungsplan nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB unmittelbare Außenwirkung entfaltet und mithin eine einem Bebauungsplan vergleichbare Funktion erfüllt, soweit darin der Wille der Gemeinde zum Ausdruck kommt, dass mit der Ausweisung von Positivflächen für privilegierte Nutzungen nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erreicht werden sollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 -, juris; Urteil vom 26. April 2007 - 4 CN 3.06 -, BVerwGE 128, 382 und Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 4 BN 16.08 -, BauR 2009, 475; Urteil vom 31. Januar 2013 - 4 CN 1.12 -, BVerwGE 146, 40 und Beschluss vom 24. März 2015 - 4 BN 31.13 -, juris). - BVerwG, 20.11.2003 - 4 CN 6.03
Normenkontrolle; Rechtsvorschrift; Regionalplan; Ziele der Raumordnung; …
Auszug aus VGH Hessen, 25.01.2018 - 4 B 2222/17
Sie können als Regelungen mit beschränktem Adressatenkreis Außenwirkung entfalten und vom Zieladressaten zum Gegenstand einer Normenkontrolle gemacht werden, auch wenn der Landesgesetzgeber für den Regionalplan keine Rechtssatzform vorgibt (BVerwG, Urteil vom 20. November 2003 - 4 CN 6.03 -, BRS 66 Nr. 55). - BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14
Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im …
Auszug aus VGH Hessen, 25.01.2018 - 4 B 2222/17
Zeigt sich dagegen, dass der Antrag nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO zulässig und (voraussichtlich) begründet sein wird, so ist der Vollzug der Zielfestlegung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache zu suspendieren, wenn deren (weiterer) Vollzug vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren Nachteile befürchten lässt, die unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers, betroffener Dritter und/oder der Allgemeinheit so gewichtig sind, dass eine vorläufige Regelung mit Blick auf die Wirksamkeit und Umsetzbarkeit einer für den Antragsteller günstigen Hauptsacheentscheidung unaufschiebbar ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rdnr. 12). - BVerwG, 25.05.1993 - 4 NB 50.92
Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren bei Festsetzung nicht bebaubarer …
- VGH Hessen, 17.03.2011 - 4 C 883/10
Regionalplan - Vorranggebiete für Windenergienutzung
- BVerwG, 26.05.1993 - 4 NB 3.93
Antragsbefugnis und Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren bei …
- VGH Baden-Württemberg, 04.11.2013 - 8 S 1694/11
Bebauungsplan: Abwägungsmangel bei Festsetzung einer Verkehrsfläche an Steilhang …
- OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2015 - 1 KN 7/13
Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für die Planungsräume I und III zur …
- OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 12 MN 160/11
Anforderungen an das Vorliegen wichtiger Gründe für den Erlass einer …
- VGH Baden-Württemberg, 24.10.1996 - 8 S 3336/95
Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Geltendmachung von Verfahrensfehlern; …
- VGH Hessen, 22.10.1991 - 4 N 670/88
Nichtigkeit eines Bebauungsplans wegen eines Verfahrensfehlers (Auslegung des …
- VG Kassel, 14.12.2018 - 7 L 768/18
Windenergie; naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative; Mindestabstand …
Die parallel erhobenen Eilanträge auf Außervollzugsetzung des Teilregionalplans Energie Nordhessen lehnte er am 25. Januar 2018 ab (4 B 2222/17.N und 4 B 1535/17.N).Der Antragsgegner trägt vor, dass der Hess. VGH mit den Beschlüssen vom 25. Januar 2018 (4 B 2222/17.N und 4 B 1535/17.N) die Eilanträge verschiedener Gemeinden auf Außervollzugsetzung des Teilregionalplans Energie Nordhessen abgelehnt habe.
Es spricht nämlich einiges dafür, dass der Plansatz 5.2.2.1 Windenergieziel 1 des Teilregionalplans Energie Nordhessen (vgl. hierzu: Hess. VGH, Beschlüsse vom 25.01.2018 - 4 B 2222/17.N und 4 B 1535/17.N) rechtwidrig ist.
- VG Kassel, 20.12.2021 - 7 K 1480/20
Windenergie; Änderungsgenehmigung; gemeindliches Einvernehmen; Rotmilan
Er stellte insoweit aber fest, dass vieles dafür spreche, dass die Zielfestlegung in Plansatz ... Windenergie Ziel 1 - Vorranggebiete Windenergie - des Teilregionalplans Energie Nordhessen aufgrund formeller Mängel des Teilregionalplans unwirksam sei (Az. 4 B 2222/17.N und 4 B 1535/17.N, veröffentlicht bei juris). - VGH Bayern, 02.05.2022 - 15 N 21.2043
Verfahrenseinstellung nach übereinstimmender Erledigungserklärung
Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1, Abs. 8 GKG (…vgl. VGH BW, U.v. 19.11.2020 - 5 S 1107/18 - juris Rn. 101; HessVGH, B.v. 25.1.2018 - 4 B 2222/17.N - juris Rn. 50).